Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1 Diese Bedingungen gelten für die Vermittlung des Beitritts zu einem Gruppenversicherungsvertrag über die Absicherung elektronischer Geräte gegen Reparaturkosten sowie Raub und Einbruchdiebstahl durch die kommune.digital.solutions GmbH, Südliche Münchner Straße 60, 82031 Grünwald, Amtsgericht München HRB 228411 (nachfolgend „wir“).
1.2 Versicherer und Risikoträger ist ausschließlich die WERTGARANTIE SE, Breite Straße 8, 30159 Hannover (nachfolgend „Versicherer“). Wir sind nicht Versicherer und übernehmen keine Risiken aus dem Versicherungsverhältnis.
1.3 Wir sind Versicherungsnehmerin des Gruppenversicherungsvertrages. Sie treten diesem Vertrag als versicherte Person bei und erwerben dadurch eigene Rechte gegenüber dem Versicherer (Ziffer 4 dieser Bedingungen).
1.4 Der Versicherungsschutz wird ausschließlich als Zusatzleistung zum Erwerb eines Gerätes bei uns angeboten. Für den Kauf des Gerätes gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Webshop. Versicherungsschutz und Gerätekauf sind rechtlich getrennte Verträge. Das Gerät ist auch ohne Versicherungsschutz erwerbbar (§ 7a Abs. 3 VVG).
1.5 Für Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes gelten ausschließlich die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten des Versicherers. Bei Abweichungen zwischen diesen Bedingungen und den Unterlagen des Versicherers gehen die Unterlagen des Versicherers vor.
2. Unser Status
2.1 Wir vermitteln den Beitritt zum Gruppenversicherungsvertrag als Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit nach § 34d Abs. 8 Nr. 1 GewO. Die Versicherung ist eine Zusatzleistung zu den von uns gelieferten Geräten. Eine Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und eine Registrierung nach § 11a GewO sind hierfür nicht erforderlich.
2.2 Unsere Haupttätigkeit ist der Handel mit IT-Ausstattung für Schulen und Bildungseinrichtungen, nicht die Versicherungsvermittlung.
2.3 Wir vermitteln ausschließlich Produkte der WERTGARANTIE SE. Wir nehmen keinen Marktvergleich vor.
2.4 Wir erhalten für die Vermittlung eine Vergütung vom Versicherer. Von Ihnen erheben wir für die Vermittlung kein Entgelt.
2.5 Einzelheiten entnehmen Sie unserer Erstinformation, die Ihnen vor Abgabe Ihrer Beitrittserklärung zur Verfügung gestellt wird.
3. Voraussetzungen des Beitritts
3.1 Versicherbar sind ausschließlich elektronische Geräte, die Sie bei uns erworben oder über eine von uns vermittelte Finanzierung bezogen haben (Ziffer 1 Abs. 2).
3.2 Der Kaufpreis des Gerätes darf 3.000 Euro nicht übersteigen (Ziffer 1 Abs. 2).
3.3 Das versicherte Risiko muss in Deutschland belegen sein (Ziffer 1 Abs. 11).
3.4 Der Beitritt erfolgt im Rahmen des Erwerbs des Gerätes. Ein nachträglicher Beitritt ist möglich bis zu 12 Monate nach dem Kaufdatum.
3.5 Bei einem nachträglichen Beitritt nach Ziffer 3.4 bestätigen Sie zusätzlich, dass sich das Gerät innerhalb der Herstellergarantie befindet sowie zum Zeitpunkt des Beitritts unbeschädigt und voll funktionsfähig ist und keine Vorschäden aufweist.
3.6 Weitere Annahmevoraussetzungen und etwaige Wartezeiten können sich aus den Versicherungsbedingungen ergeben.
4. Ihre Rechtsstellung — Pflichthinweise
Auf folgende Punkte weisen wir Sie in Abstimmung mit dem Versicherer ausdrücklich hin (Ziffer 1 Abs. 7):
4.1 Direktanspruch. Zur Geltendmachung und zum Empfang der Versicherungsleistung sind ausschließlich Sie berechtigt. Sie können über Ihre Rechte aus der Versicherung ohne unsere Zustimmung verfügen und diese unmittelbar gegenüber dem Versicherer geltend machen. § 44 Abs. 2 VVG ist insoweit abbedungen (Ziffer 1 Abs. 4).
4.2 Aufrechnungsverbot. Der Versicherer ist nicht berechtigt, gegen Ihre Ansprüche mit Beitragsforderungen oder anderen gegen uns gerichteten Forderungen aufzurechnen. § 35 VVG ist insoweit abbedungen (Ziffer 1 Abs. 5).
4.3 Kenntnis und Verhalten. Da die Versicherung zu Ihren Gunsten genommen wird, sind Ihre Kenntnis und Ihr Verhalten maßgeblich, soweit dies nach Gesetz oder Versicherungsbedingungen rechtlich von Bedeutung ist (§ 47 VVG, Ziffer 1 Abs. 6).
5. Keine Beratung
5.1 Wir beraten Sie nicht und sprechen keine auf Ihre persönliche Situation zugeschnittene Empfehlung aus. Als Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit sind wir hierzu nach § 66 VVG nicht verpflichtet.
5.2 Auswahlhilfen im Shop, etwa ein Tarifvergleich oder ein Auswahlassistent, dienen ausschließlich der technischen Vorauswahl anhand von Gerätedaten und der von Ihnen gewählten Laufzeit. Sie stellen keine Beratung dar und ersetzen nicht die Lektüre der Versicherungsbedingungen und des Informationsblatts zu Versicherungsprodukten.
5.3 Bitte prüfen Sie anhand dieser Unterlagen selbst, ob der Versicherungsschutz Ihren Anforderungen entspricht. Bei Fragen zum Produkt wenden Sie sich an [E-Mail] oder unmittelbar an den Versicherer.
6. Ihre Angaben und deren Bedeutung
6.1 Die im Beitrittsvorgang erfassten Angaben, insbesondere Kaufdatum, Kaufpreis, Modell und Seriennummer, sind Grundlage der Anmeldung des versicherten Risikos beim Versicherer.
6.2 Unrichtige oder unvollständige Angaben können nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen und der §§ 19 ff. VVG zum Verlust oder zur Kürzung des Versicherungsschutzes führen. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben vor Absenden sorgfältig.
6.3 Ändert sich das versicherte Gerät, etwa durch Austausch oder Reparatur mit Wechsel der Seriennummer, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich mit.
7. Ablauf und Zustandekommen
7.1 Vor Abgabe Ihrer Beitrittserklärung stellen wir Ihnen in Textform zur Verfügung: die Erstinformation, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten und die Widerrufsbelehrung des Versicherers (Ziffer 1 Abs. 3, § 66 S. 2, 3 VVG).
7.2 Mit Abgabe der Beitrittserklärung erklären Sie Ihren Beitritt zum Gruppenversicherungsvertrag.
7.3 Wir melden Ihren Beitritt dem Versicherer spätestens innerhalb des nächsten Werktages. Übermittelt werden Ihre Kontaktdaten, die Gerätedaten einschließlich Gerätenummer, der gewählte Tarif und die Laufzeit (Ziffer 2 Abs. 1).
7.4 Nach der Anmeldung erhalten Sie von uns die Versicherungsbestätigung in Textform oder elektronischer Form (Ziffer 1 Abs. 3). Der Versicherer teilt eine Versicherungsnummer zu (Ziffer 2 Abs. 3).
7.5 Der Versicherungsschutz beginnt vorbehaltlich der Anmeldung mit dem Kauf des Gerätes. Der individuelle Versicherungsbeginn ergibt sich aus der Versicherungsbestätigung (Ziffer 4 Abs. 1 und 2). Bei einem nachträglichen Beitritt nach Ziffer 3.4 gilt [·].
8. Beitrag
8.1 Der Beitrag ist ein Einmalbeitrag für die gewählte Laufzeit. Die Höhe richtet sich nach dem Kaufpreis des Gerätes und der Laufzeit und ergibt sich aus der Beitragsübersicht im Shop und aus der Versicherungsbestätigung.
8.2 Der Beitrag enthält die gesetzliche Versicherungsteuer. Umsatzsteuer wird nicht erhoben; Versicherungsleistungen sind nach § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei. Ziffer 4.1 unserer Warenkauf-AGB (Umsatzsteuer) gilt für den Beitrag nicht.
8.3 Wir berechnen Ihnen ausschließlich den Beitrag gemäß Versicherungsbestätigung. Aufschläge, Vermittlungs- oder Bearbeitungsgebühren erheben wir nicht (Ziffer 1 Abs. 10).
8.4 Nachlässe, Gutscheine, Rabatte oder sonstige Vergünstigungen auf den Beitrag können wir nicht gewähren (§ 48b VAG).
8.5 Der Beitrag wird im Warenkorb und in der Bestellübersicht gesondert von den Kosten des Gerätes ausgewiesen (§ 7a Abs. 1 VVG).
9. Widerrufsrecht
9.1 Ihnen steht ein Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen zu. Maßgeblich ist ausschließlich die Widerrufsbelehrung des Versicherers, die Ihnen vor Abgabe Ihrer Beitrittserklärung in Textform zur Verfügung gestellt wird.
9.2 Der Widerruf ist an den Versicherer zu richten: WERTGARANTIE SE, Breite Str. 8, 30159 Hannover, kunde@wertgarantie.com.
9.3 Das Widerrufsrecht bezüglich des Versicherungsschutzes ist vom Widerrufsrecht bezüglich des Gerätekaufs zu unterscheiden. Der Widerruf des einen Vertrages führt nicht automatisch zum Widerruf des anderen. Widerrufen Sie den Gerätekauf, informieren Sie uns bitte, damit der Versicherungsschutz nicht ohne versichertes Gerät fortbesteht.
10. Umfang und Grenzen des Schutzes
10.1 Umfang, Ausschlüsse und etwaige Selbstbeteiligungen ergeben sich ausschließlich aus den Versicherungsbedingungen und dem Informationsblatt zu Versicherungsprodukten.
10.2 Der Schutz umfasst Reparaturkosten sowie Raub und Einbruchdiebstahl. Einfacher Diebstahl ist nicht umfasst, soweit die Versicherungsbedingungen nichts anderes bestimmen.
10.3 Subsidiarität. Bestehen für den Versicherungsfall Ansprüche aus anderen Versicherungsverträgen, etwa einer Hausratversicherung, gehen diese Leistungspflichten vor (Ziffer 1 Abs. 9).
10.4 Laufzeit. Der Schutz endet je nach vereinbarter Laufzeit automatisch nach 24, 36, 48 oder 60 Monaten, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist. Er endet ebenfalls mit der Entschädigungsleistung im Fall eines Totalschadens, eines Raubes oder eines Einbruchdiebstahls (Ziffer 4 Abs. 3).
10.5 Änderungen. Der Versicherer ist berechtigt, Beiträge und Leistungsbestandteile für künftige Beitritte anzupassen. Über bedeutsame Änderungen des Versicherungsschutzes bestehender Verträge informieren wir Sie in Abstimmung mit dem Versicherer in Textform oder elektronischer Form (Ziffer 1 Abs. 8, Ziffer 6 Abs. 4).
10.6 Beendigung des Gruppenvertrages. Endet der Gruppenversicherungsvertrag, bleiben bereits bestehende Risikoübernahmen unberührt und werden weiter abgewickelt (Ziffer 6 Abs. 3). Wird der Vertrag durch den Versicherer wegen Zahlungsverzugs gekündigt, informiert der Versicherer die versicherten Personen und bietet, soweit vorhanden, den Abschluss oder die Fortführung des Schutzes im Rahmen eines Einzelvertrages an; hierfür besteht eine Frist von mindestens zwei Monaten (Ziffer 5 Abs. 3).
11. Schadenfall und unsere Serviceleistungen
11.1 Melden Sie einen Schaden zunächst unverzüglich uns über [Kanal] (Ziffer 3 Abs. 2). Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung gegenüber dem Versicherer.
11.2 Die zur Bestimmung der Versicherungsleistung erforderlichen Nachweise erbringen Sie gegenüber dem Versicherer; insbesondere ist die Versicherungsbestätigung vorzulegen (Ziffer 3 Abs. 3). Sie können sich auch unmittelbar an den Versicherer wenden.
11.3 Die Versicherungsleistung zahlt der Versicherer an Sie oder, bei schriftlicher Abtretung, an den Reparaturbetrieb (Ziffer 3 Abs. 1). Eine Leistungspflicht von uns wird hierdurch nicht begründet.
11.4 Über die Abwicklungsunterstützung hinausgehende Leistungen — etwa Leihgerät, Reparaturlogistik oder Übertragung von Konfiguration und Lizenzen auf ein Ersatzgerät — erbringen wir nur, soweit sie gesondert vereinbart sind. Diese Leistungen sind keine Versicherungsleistungen.
12. Haftung
12.1 Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
12.2 Wir haften unbeschränkt für Schäden, die daraus entstehen, dass wir Ihren Beitritt nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig beim Versicherer anmelden.
12.3 Im Übrigen haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur für die Verletzung einer Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist, und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
12.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
13. Beschwerden und Streitbeilegung
13.1 Beschwerden richten Sie an uns unter support@technikschutz.shop oder unmittelbar an den Versicherer unter kunde@wertgarantie.com.
13.2 Unabhängige Beschwerde- und Schlichtungsstellen:
Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
13.3 Zuständige Aufsichtsbehörde für unsere Vermittlungstätigkeit: IHK für München und Oberbayern
13.4 Der Weg zu den Gerichten bleibt unberührt.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
14.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen unberührt.

